Privatpatienten

Als Privatpatient bezeichnet man in Deutschland nach den Maßgaben des Sozialgesetzbuches V einen Patienten, der mit dem Arzt einen privaten Vertrag zur medizinischen Behandlung abschließt.

Der Arzt schreibt dem Patienten über seine Behandlung eine entsprechende Rechnung, die dieser dann seiner privaten Krankenversicherung einreicht. Entsprechend den Versicherungsbestimmungen, die der Privatpatient mit der privaten Krankenversicherung abgeschlossen hat, erstattet diese dann dem Patienten die Arztrechnung. Es ist hierbei wichtig, festzuhalten, dass voll privatversicherte Patienten häufig einen Selbstbehalt haben, den sie zunächst ausschöpfen müssen, bevor die Privatversicherung die Leistung erstattet.

Es ist immer zu empfehlen, jede Rechnung der Privatversicherung einzureichen, damit die Rechnungen aufsummiert werden, um den Selbstbehalt zu überschreiten, damit die Privatversicherung die ärztliche Rechunung auch tatsächlich erstattet.  Von der Höhe des Selbstbehaltes hängt selbstverständlich auch die monatliche Höhe des Beitrages für die private Krankenversicherung ab. Hierüber können die Patienten die monatlichen Beiträge beeinflussen und senken.

Tarifentscheidung ist eine individuelle Entscheidung

Diese Tarifentscheidung muss jeder Privatpatient individuell treffen. Auch Patienten, die aufgrund ihres Einkommens verpflichtet sind sich gesetzlich zu versichern, können selbstverständlich im Rahmen von Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) privatärztliche Leistungen des Arztes, die von Privatversicherungen bezahlt werden, in Anspruch nehmen.  Diese Leistung wird auch nach der geltenden Fassung der GOÄ (Gebührenordung für Ärzte) mit einem entsprechenden Steigerungssatz in Rechung gestellt.

Über diesen Weg sind wir in unserer Praxis mit einer Kassensprechstunde, aber auch einer Privatsprechstunde sehr bemüht, allen Patienten gerecht zu werden und insbesondere allen Patienten das gesamte Behandlungsspektrum einer modernen konservativen orthopädischen/sportorthopädischen Praxis anzubieten. Unsere o. g. Vorgehensweise gilt selbstverständlich und insbesondere auch für die Behandlung von Beamten, die neben einer privaten Krankenversicherung immer eine entsprechende Beihilfe durch den Staat, das Land oder die Kommune bekommen, manchmal auch mit einem individuell angepassten Steigerungssatz.

Mein Kollege und Partner, Oberarzt  Dr. Dresbach, versorgt mit mir gemeinsam sämtliche privat- und gesetztlich versicherten Patienten. Alle Behandlungsfälle werden in einem engmaschigen gemeinsamen Konsil auch außerhalb der Sprechstunde besprochen, die Behandlungspläne letzlich durch mich validiert und geprüft, um auf diese Weise zu gewährleisten, dass wirklich alle Patienten medizinisch nach optimalem Standard unter Einbeziehung aller wissenschaftlichen Erkenntnisse, aber auch alternativ-medizinischen Vorgehensweisen behandelt werden können.

In der Hoffnung Ihnen mit diesem Leitbild der Praxis gerecht zu werden,

Ihr Team Dr. med. Römer / Dr. med. Dresbach