Praxisgebühr entfällt ab 2013

Seit dem 01.01.2013 ist die Praxisgebühr entfallen. Unsere gesetzlich krankenversicherten Patienten müssen ab sofort keine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Quartal mehr zahlen, wenn sie unsere Praxis aufsuchen. Sie können daher so häufig wie sie möchten zu uns kommen. Bislang ging das nur, wenn die Praxisgebühr bei einem Arzt bezahlt wurde und eine entsprechende Überweisung vorlag – oder wenn der Patient bei einem anderen Arzt erneut 10 Euro zahlte.

Die Überweisungen behalten unabhängig von der Frage der Praxisgebühr ihre Gültigkeit und bleiben davon unberührt. Sie sind laut Bundesmantelvertrag für Ärzte bei medizinischer Indikation vorgesehen. Patienten, die bis zum 31. Dezember 2012 eine Praxis aufgesucht und die Gebühr trotz Zahlungsaufforderung nicht gezahlt haben, müssen wie bisher mit einem Mahnverfahren rechnen.

Beste Grüße, ihr DR RÖMER